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Betreiber von Biogasanlagen und Strom
Betreiber von Biogasanlagen wollen immer öfter in den "Strommarkt" einsteigen und treten deshalb oft als Antragsteller
für Strom zur Stromerzeugung auf. Ist der Strom der zur Erzeugung des Biogases in der Biogasanlage eingesetzt wird nun steuerfrei?
Gerade in der Vergangenheit wurden diese Stromverbräuche als konform mit den Bestimmungen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV angesehen.
Danach ist dieser Strom, der in den Neben- u. Hilfsanlagen einer Biogasanlage zur Stromerzeugung benötigt wird, steuerfrei zu stellen.
Ausserdem ist im Abs. 2 des § 12 StromStV geregelt, dass die Zulässigkeit einer sachgerechten Schätzung dieser verbrauchten Strommengen möglich ist.
Die Erzeugung des Biogases selbst ist dabei natürlich nicht steuerfrei zu stellen.
Gedanken:
Zunächst wäre dabei festzustellen, dass in einer Anlage verschiedene Prozesse stattfinden, wobei man sich nicht zu sehr
auf den Begriff der Anlage versteifen sollte. Einerseits findet eine Mineralölgewinnung statt, andererseits wird Kraft
und Wärme – in einem Vorgang – erzeugt. Mit Hilfe des Fermenters und der zugehörigen Beschickungseinrichtungen
für die nachwachsenden Rohstoffe wird lediglich Brennstoff erzeugt und bereit gestellt.
Es erfolgt in dieser Phase die „Biogas-Produktion“ und keine Stromerzeugung im technischen Sinne.
Dass Brennstoffgewinnung und die Stromerzeugung mit einer Einrichtung erreicht wird und das Ganze als Biogas-Anlage
bezeichnet wird, kann doch keine Begründung für eine stromsteuerliche Begünstigung sein. Bei einem Kohlekraftwerk
wird auch nur die Zufuhr der Kohle begünstigt und nicht der Abbau! Zur Untermauerung dieser Betrachtungsweise kann
ein Urteil des FG Hamburg vom 20.06.2002 Az: IV 173/00 herangezogen werden. Somit kann eine Begünstigung
nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG erst ab dem Gasspeicher greifen, da dieser sowie alle folgenden Einrichtungen
als Neben- und Hilfsanlagen der Stromerzeugungseinheit i.S.d. § 12 Abs.1 StromStV zu sehen sind.
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Für erweiterte Informationen zum
Thema Biogasanlagen und Strom
empfehlen wir Ihnen die rechts
aufgeführte Literatur mit dem Titel "Biogasanlagen". |
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einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. |