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Betreiber von Biogasanlagen und Strom

Betreiber von Biogasanlagen wollen immer öfter in den "Strommarkt" einsteigen und treten deshalb oft als Antragsteller für Strom zur Stromerzeugung auf. Ist der Strom der zur Erzeugung des Biogases in der Biogasanlage eingesetzt wird nun steuerfrei?

Gerade in der Vergangenheit wurden diese Stromverbräuche als konform mit den Bestimmungen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV angesehen. Danach ist dieser Strom, der in den Neben- u. Hilfsanlagen einer Biogasanlage zur Stromerzeugung benötigt wird, steuerfrei zu stellen. Ausserdem ist im Abs. 2 des § 12 StromStV geregelt, dass die Zulässigkeit einer sachgerechten Schätzung dieser verbrauchten Strommengen möglich ist. Die Erzeugung des Biogases selbst ist dabei natürlich nicht steuerfrei zu stellen.

Gedanken:
Zunächst wäre dabei festzustellen, dass in einer Anlage verschiedene Prozesse stattfinden, wobei man sich nicht zu sehr auf den Begriff der Anlage versteifen sollte. Einerseits findet eine Mineralölgewinnung statt, andererseits wird Kraft und Wärme – in einem Vorgang – erzeugt. Mit Hilfe des Fermenters und der zugehörigen Beschickungseinrichtungen für die nachwachsenden Rohstoffe wird lediglich Brennstoff erzeugt und bereit gestellt.

Es erfolgt in dieser Phase die „Biogas-Produktion“ und keine Stromerzeugung im technischen Sinne. Dass Brennstoffgewinnung und die Stromerzeugung mit einer Einrichtung erreicht wird und das Ganze als Biogas-Anlage bezeichnet wird, kann doch keine Begründung für eine stromsteuerliche Begünstigung sein. Bei einem Kohlekraftwerk wird auch nur die Zufuhr der Kohle begünstigt und nicht der Abbau! Zur Untermauerung dieser Betrachtungsweise kann ein Urteil des FG Hamburg vom 20.06.2002 Az: IV 173/00 herangezogen werden. Somit kann eine Begünstigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG erst ab dem Gasspeicher greifen, da dieser sowie alle folgenden Einrichtungen als Neben- und Hilfsanlagen der Stromerzeugungseinheit i.S.d. § 12 Abs.1 StromStV zu sehen sind.
Für erweiterte Informationen zum Thema Biogasanlagen und Strom empfehlen wir Ihnen die rechts aufgeführte Literatur mit dem Titel "Biogasanlagen".

Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um keine steuerliche Beratung. Für die Inhalte wird von den jeweiligen Autoren keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Wenn Sie fachliche Auskünfte zu den hier veröffentlichten Themen und Infos wünschen empfehlen wir Ihnen sich an einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.


 

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