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Die Einkommensteuer

Der Begriff Einkommensteuer besagt, dass es sich hierbei um eine Steuer handelt, die auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird. Als Bemessungsgrundlage dient das zu versteuernde Einkommen und die Rechtsgrundlage dazu bildet das Einkommensteuergesetz.

Die Lohnsteuer, die Zinsabschlagsteuer sowie die Kapitalertragsteuer sind alles Formen bei der Erhebung der Einkommensteuer. Da direkt an der Quelle besteuert wird nennt man diese Abgaben auch Quellensteuer.
Das Finanzamt ist die zuständige Behörde für die Erhebung der Einkommensteuer. Dieses ergibt sich aus dem § 19 der Abgabenordnung (AO). Die AO dient als Rahmengesetzt für alle Steuerarten.
Schon Albert Einstein sagte: "Am schwierigsten zu verstehen ist die Welt der Einkommensteuer".

Für erweiterte Informationen zum Enkommensteuer empfehlen wir Ihnen die rechts aufgeführte Literatur mit dem Titel "Steuererklärung leicht gemacht".

Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um keine steuerliche Beratung. Für die Inhalte wird von den jeweiligen Autoren keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Wenn Sie fachliche Auskünfte zu den hier veröffentlichten Themen und Infos wünschen empfehlen wir Ihnen sich an einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.


 

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