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Die Einkommensteuer
Der Begriff Einkommensteuer besagt, dass es sich hierbei um eine Steuer
handelt, die auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird.
Als Bemessungsgrundlage dient das zu versteuernde Einkommen und die
Rechtsgrundlage dazu bildet das Einkommensteuergesetz.
Die Lohnsteuer, die Zinsabschlagsteuer sowie die Kapitalertragsteuer
sind alles Formen bei der Erhebung der Einkommensteuer. Da direkt an der
Quelle besteuert wird nennt man diese Abgaben auch Quellensteuer.
Das Finanzamt ist die zuständige Behörde für die Erhebung der
Einkommensteuer. Dieses ergibt sich aus dem § 19 der Abgabenordnung
(AO). Die AO dient als Rahmengesetzt für alle Steuerarten.
Schon Albert Einstein sagte: "Am schwierigsten zu verstehen ist die Welt
der Einkommensteuer".
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Für erweiterte Informationen zum
Enkommensteuer
empfehlen wir Ihnen die rechts
aufgeführte Literatur mit dem Titel "Steuererklärung leicht gemacht". |
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Bei den hier bereitgestellten
Informationen handelt es sich um keine steuerliche Beratung. Für die
Inhalte wird von den jeweiligen Autoren keine Gewähr auf Richtigkeit und
Vollständigkeit übernommen. Wenn Sie fachliche Auskünfte zu den hier
veröffentlichten Themen und Infos wünschen empfehlen wir Ihnen sich an
einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. |
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Autor M. E. Müller
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