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Bundesrecht im Internet

Nach den Steuergesetzen hat ein Kleinunternehmer zu der Steuererklärung jahrlich eine Einnahmenueberschussrechnung abzugeben. Diese Einnahmenueberschussrechnung kann mittels Software oder auf dem amtlich dafür vorgesehenen Vordurck erstellt werden.

Die aktuellen Vordrucke sowie die Erläuterungen zum Vordruck können hier als Download bezogen werden.

Für erweiterte Informationen zum Thema Einnahmenüberschussrechnung empfehlen wir Ihnen die rechts aufgeführte Literatur mit dem Titel "Einnahmenüberschussrechnung, Gewinnermittlung, Steuerplanung und Betriebsplanung".

Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um keine steuerliche Beratung. Für die Inhalte wird von den jeweiligen Autoren keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Wenn Sie fachliche Auskünfte zu den hier veröffentlichten Themen und Infos wünschen empfehlen wir Ihnen sich an einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.


 

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