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Aenderung Ansparabschreibungen durch Unternehmensteuerreform
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Gewerbetreibende wie Unternehmer von kleinen und mittelständischen Betrieben haben nach derzeitigem Recht die Möglichkeit Investitionskosten für Projekte, welche innerhalb der nächsten beiden Folgejahre geplant sind, mit max. 40% vom Gewinn abzuziehen.
Die Unternehmensteuerreform 2008 bringt zu der o. g. Regelung allerdings Einschränkungen mit sich. Werden die geplanten Projekte nicht verwirklicht bzw. angeschafft, so muss die Ansparabschreibung i. H. v. 40% ab 2008 mit Rückwirkung in dem Jahr Gewinn erhöhend aufgelöst werden, in welchem sie der Geschäftsmann in gebildet hat.
Lesen Sie mehr im Gesetzentwurf |
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