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Anwendungszeitpunkt zur E-Bilanz verschiebt sich
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Unternehmer sind künftig zur elektronischen Übermittlung einer s. g. E-Bilanz sowie der der Gewinn- und Verlustrechnung gesetzlich verpflichtet. Derzeit ist es jedoch so - dass viele Unternehmen die dazu notwendigen technischen Voraussetzungen noch nicht in vollem Umfang erfüllen können.
Aus diesem Grund wird durch das Bundesministerium der Finanzen eine Verschiebung des Anwendungszeitpunktes für die oben genannten elektronischen Übermittlungen in Betracht gezogen. So wäre dann abweichend von § 52 Absatz 15a des Einkommensteuergesetzes die erforderliche Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, elektronisch zu übermitteln.
BMF Quellinformation zur Verschiebung des Anwendungszeitpunktes |
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