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Arbeitszimmer muss Mittelpunkt sein

 
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Seit dem 01. Januar 2007 muss das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit vier Wänden "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" sein. Nur dann wird ein solches Büro noch steuerlich berücksichtigt.
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