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Auch während des Jahres Antrag auf Ist-Besteuerung ok
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Die Umsatzgrenzen in Bezug auf die Ist-Besteuerung ( § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz) wurden zum 1. Juli 2006 angehoben. Es gilt die besondere Regelung, dass Unternehmer für das erste Halbjahr 2006 ihre Umsätze nach dem Soll-Prinzip versteuern müssen und im zweiten Halbjahr bei Erfüllung aller Voraussetzungen zur Ist-Besteuerung wechseln dürfen.
Unternehmer die bilanzieren, müssen schon für den Voranmeldungszeitraum Umsatzsteuer anmelden und das zuständige Finanzamt abführen. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist bei dieser Vorschrift nicht maßgebend.
Nach der Regelung der Ist-Besteuerung muss die Umsatzsteuer erst bei Bezahlung der Rechnung ans Finanzamt überwiesen werden. Allerdings dürfen dabei bestimmte Grenzen des Umsatzes nicht überschritten werden. Diese Grenzen wurden nun ab dem 1.7.2006 vom 125.000 EUR auf 250.000 EUR angehoben. (siehe auch Abschnitt 254 Abs. 1 Satz 4 Umsatzsteuer Richtlinien). |
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