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Aufbewahrung von steuerlichen Unterlagen
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Steuerlich relevante Unterlagen die bei einem Unternehmer aufgrund seiner Tätigkeit entstehen müssen zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden und jederzeit zur Verfügung gestellt werden können.
Wichtig ist dabei jedoch zu wissen, dass dieser Zeitraum ab dem Zeitpunkt ab der letzten Eintragung in der Buchhaltung beginnt. Wer also seine Buchführung für das Geschäftsjahr 1996 entsorgen möchte, seine letzte Eintragung bzw. den Abschluss erst im Jahr 1997 erstellt hat muss also mit der Beseitigung der Belege ein Jahr länger warten. |
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