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Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsaetzen

 
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Im Hinblick auf den Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen lässt sich aus den folgenden grundsätzlichen Urteilen des Bundesfinanzhofes eine Änderung gegenüber der bisher geltenden Rechtsauffassung entnehmen.

BFH Urteil vom 27.1.2011, V R 38/09

BFH Urteil vom 13.1.2011, V R 12/08

BFH Urteil vom 9.12.2010, V R 17/10

Ein Unternehmer für den eine gesetzliche Steuerpflicht für Leistungen besteht - welche durch ein anderes Unternehmen für seinen eigenen Geschäftsbetrieb ausgeführt worden sind - kann diese Steuerschuld im Rahmen des Vorsteuerabzuges als s. g. Vorsteuer abziehen. Ein Ausschluss besteht dabei jedoch für Leistungen welche das Unternehmen in Bezug auf im Rahmen von steuerfreien Umsätzen nutzt.

Zur Berechtigung des Versteuerabzuges bei steuerfreien Umsätzen ist nun aus den oben aufgeführten Urteilen eine neue rechtliche Sichtweise zu entnehmen.
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