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Bundesrichterwahl kurz vor Beginn
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Der Bundesrichterwahlausschuss wird am 29. März diesen Jahres tagen und über neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Diesbezüglich sind beim Bundesgerichtshof neun Stellen zu besetzen.
Ferner sind für das Bundessozialgericht sechs Personen, für den Bundesfinanzhof sowie das Bundesverwaltungsgericht je fünf Personen und für das Bundesarbeitsgericht zwei Personen zu wählen.
Die entsprechenden Wahlvorschläge dürfen von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und dem jeweils für das entsprechende Bundesgericht zuständigen Bundesminister gemacht werden. |
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