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Computer und Telefon privat genutzt
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Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes besagt, dass bei der privaten Nutzung von firmeneigenen Computern oder Telefonen durch Selbständige diese Geräte nicht steuerfrei sind.
Bei Arbeitnehmern werden die daraus entstehenden Vorteile nicht der Besteuerung unterzogen. Diese Regelung würde nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.
BFH, Urteil v. 21.6.2006, Az. XI R 50/05 |
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