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Darlehen steuerschädlich verwenden


 
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Wenn ein Darlehen, zu dem als Sicherheit Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung verwendet werden, zur Beschaffung von Anteilen an offenen Aktienfonds verwendet wird, dann liegt eine s. g. steuerschädliche Verwendung der Kreditsumme vor. Deshalb sind Zinsen aus Lebensversicherungen im vollen Umfang gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig.

BFH, Urteil v. 7.11.2006 - VIII R 1/06 (veröffentlicht am 10.1.07)
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