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DBA Bulgarien neue Regelungen zu Zinsen und Dividenden
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Am 21. Dezember 2010 ist die Neufassung des Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Kraft getreten. Eine Anwendung der Neuerungen in diesem DBA wird wohl somit ab dem 01. Januar 2011 erfolgen.
Die Regelungen zu Dividenden sind nun in Artikel 10 des DBA (vormals Artikel 9, altes DBA) enthalten. Bei Zinsen ist nunmehr der Artikel 11 (vormals Artikel 10) relevant.
So teilt sich der Absatz 2 des Dividenden-Artikel 10 nunmehr in Buchstabe a und b auf. Aus Buchstabe a ist zu entnehmen das eine Besteuerung nun mit max. 5 von Hundert vorgenommen werden kann, wenn der Nutzungsberechtigte eine Gesellschaft (keine Personengesellschaft) ist - die mit mindestens 10 Prozent des Kapitals an der Gesellschaft beteiligt ist - welche die Dividende ausschüttet.
Buchstabe b des Artikel 10 Absatz 2 verweist weiterhin auf ein Besteuerungsrecht von 15 Prozent in allen anderen Fällen.
Im Vergleich zum Artikel 10 Absatz 1 des alten DBA mit Bulgarien verbleibt beim neuen Artikel 11 Absatz 2 nunmehr ein Besteuerungsrecht in Höhe von 5 Prozent für Zinsen.
Vergleich altes und neues DBA Bulgarien
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