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Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge


 
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Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge stellt den Steuerpflichtigen innerhalb seiner Höchbetraggrenzen für seine Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen) vom automatischen Steuerabzug (Zinsabschlag) durch das Kreditinstitut frei. Die Zinsabschlagsteuer beträgt derzeit 30% der Zinseinnahmen.

Seit dem 01. Januar 2007 finden folgende Sparerfreibeträge ihre Anwendung:

Alleinstehende - 801 € (750 Euro Freibetrag + 51 € Werbungskostenpauschbetrag)

Verheiratete - 1602 €

Der o. g. Freistellungsauftrag kann in seiner Höchstsumme auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden. Verheiratete müssen dann jedem Kreditinstitut einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, wenn sie eine gemeinsame steuerliche Veranlagung gewählt haben.
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