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Englische Gesellschaftsform Limited (Ltd) und die IHK

 
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Da eine englische Limited (Ltd) oft viel schneller und kostengünstiger im Gegensatz zu einer deutschen GmbH zu gründen ist, entscheiden sich viele Unternehmer für diese Gesellschaftsform. Wenn eine solche Ltd ihre Niederlassung in Deutschland hat wird sie dann durch die IHK in eine Pflichtmitgliedschaft eingestuft und muss entsprechende Beiträge zahlen?

Das Urteil des Verwaltungsgerichts in Darmstadt gibt Aufschluss darüber. Demnach müssen die vorgeschriebenen Beitragszahlungen an die Industrie- und Handelskammer geleistet werden.

Urteil v. 7.11.2006 - Az. 9 E 793/05
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