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Feststellung der Vaterschaft wird einfacher

 
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Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums soll die Klärung der Vaterschaft vor Gericht erleichtert werden. Nach dieser neuen rechtlichen Regelung können Männer künftig die Abstammung ihres Kindes feststellen, ohne automatisch die Vaterschaft zu verlieren, wenn der Befund negativ ausfällt. Ein Vaterschaftstest der heimlich durchgeführt wird bleibt allerdings wie bisher verboten.

Über den o. g. Gesetzentwurf wird eine Forderung des BVerfG umgesetzt. Im Vorfeld weigerten sich einige Richter, heimliche Vaterschaftstests als Beweismittel anzuerkennen. Diese Richter forderten aber vom Gesetzgeber ein neues Verfahren, welches die einfache Klärung der Vaterschaft ermöglicht.
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