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Geringere Belastung bei der Gewerbesteuer


 
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Freiberufler sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit, doch wer durch sein zuständiges Finanzamt nicht in den Stand der Freiberufler eingestuft wird unterliegt den Abgaben nach diesem Steuergesetz.

Aus dem Einkommensteuergesetz ergibt sich unter Umständen eine geringere Belastung bei der Gewerbesteuer.

Im § 35 Absatz 1 EStG steht, dass sich die tarifliche Einkommensteuer soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt, sich um das um das 1,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags ermäßigt. Nähere Auskünfte dazu gibt es bei Ihrem Steuerberater vor Ort.
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