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Geschäftsfreunde beschenken

 
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Wer seine Geschäftsfreunde beschenkt, kann diese Aufwendungen ggf. als Betriebsausgaben geltend machen. Allerdings dürfen diese Kosten dann pro Wirtschaftsjahr nicht mehr als 35,- Euro beim gleichen Empfänger betragen.

Wenn diese Grenze überschritten wird ist der Kostenaufwand nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar. Wer die Angehörigen innerhalb dieser finanziellen Grenzen beschenkt, kann dieses ebenfalls als Betriebsausgaben absetzen, da diese Zuwendung dem Geschäftsfreund selbst zugerechnet wird.

Bewirtungskosten sind übrigens nicht in die Grenze von 35 Euro mit einzurechnen. Also daran denken - Geschenke können das geschäftliche Klima manchmal deutlich verbessern - und warum alles dem Fiskus geben?
Ein legaler Weg also die Steuerlast zu senken!
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