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Gesonderte Feststellung und die rechtliche Bedarfsbewertung
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Lt. dem BFH-Urteil v. 29.11.2006 kommt der Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG keine Bindungswirkung für den Erbschaftsteuer-Folgebescheid zu.
Somit beschränkt sich die Rechtswirkung gemäß § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG der in dem Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert zu treffenden Feststellungen über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit auf die Bestimmung des Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids.
BFH, Urteil v. 29.11.2006 - II R 42/05 |
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