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Gleichberechtigte Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

 
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Die Parteien der Bundesregierung haben sich in einem Verständigungsgespräch darauf geeinigt, dass die steuerliche Förderung vom selbstgenutzten Wohnimmobilien in Bezug auf die private kapitalgedeckten Altersvorsorge verbessert werden soll. Diese Regelung soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Gemäß dieser getroffenen Vereinbarungen im entsprechenden Koalitionsvertrag soll demnach das selbstgenutzte Wohneigentum auf gleichberechtigter Basis mit den bislang im Rahmen der „Riester“-Rente begünstigten Formen der Altersvorsorge gefördert werden. Dazu zählen die privaten Rentenversicherungen, Banksparpläne sowie Fondssparpläne.

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