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Keine Auskunft bei Anzeige wegen Steuerhinterziehung
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Wenn ein Steuerpflichtiger bei der Finanzbehörde wegen dem Tatbestand der Steuerhinterziehung angezeigt worden ist, kann dieser vom Finanzamt keine Informationen über den Anzeigenden anfordern, wenn der o. g. Tatbestand in wesentlichen Teilen zutrifft.
So kann die Identität der Person, welche die Anzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet hat ggf. dem Steuergeheimnis unterliegen. Es ist jedoch dann eine Prüfung des Einzelfalles vorzunehmen. Der Informantenschutz hat diesbezüglich eine hohe Priorität.
BFH, Beschluss v. 7.12.2006 - V B 163/05 - veröffentlicht am 24.1.07 |
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