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Keine Haftung durch Steuerberater ohne Steuerbefreiung
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Der Mandant eines Steuerberaters kann gegen diesen nur dann eine Anspruch auf Schadensersatz erheben, wenn der Steuerberater durch eine falsche beratende Tätigkeit gegenüber dem Mandanten einen Schaden verursacht hat welcher ersatzfähig ist.
Der o. g. Tatbestand ist aber dann nicht erfüllt, wenn für den Kunden des Steuerberaters im konkreten Fall kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung besteht. Diese Entscheidung in Bezug auf die Steuerbefreiung wird allerdings nicht durch die zuständige Finanzbehörde sondern durch ein Regressgericht getroffen.
mehr s. BGH Urteil v. 6.7.2006, IX ZR 88/02 |
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