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Keine Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten
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Nach den Inhalten der §§ 2 und 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dürfen Hilfeleistungen in Steuersachen nur von den in § 3 genannten befugten Personen erbracht werden.
Somit ist eine steuerliche Beratung ausschließlich Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern sowie Gesellschaften der o. g. Personengruppen vorbehalten.
Wäre im Rahmen der Zielsetzung des Abbaues der Bürokratie durch die Bundesregierung ein solches Hilfeverbot nicht aufzuheben? Wie ist Ihre (Eure) Meinung zu dieser gesetzlichen Regelung? |
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