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Kündigung wegen Eigenbedarf kann leichter vollzogen werden
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Die Mieter einer Wohnung müssen eine Kündigung des Mietverhältnisses in Kauf nehmen, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder seine Familie zu Wohnzwecken benötigt. Dieses nennt man dann Kündigung wegen Eigenbedarf. Diese Form der Kündigung darf aber nicht nur wegen der zuvor aufgeführten Gründe ausgesprochen werden. Anspruch auf diese Kündigungsform hat ein Vermieter auch, wenn er die Wohnung hauptsächlich gewerblich und nur zum kleinen Teil zu Wohnzwecken benötigt.
Diese Entscheidung wurde durch den Bundesgerichtshof ausgesprochen.
Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des GG in Bezug auf geschütztes Eigentumsrecht ist dabei zu beachten. |
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