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Lastkraftwagen (LKW) und die 1% Regelung

 
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Für Personenkraftwagen (PKW) wird bei privater Nutzung des Unternehmers durch das Finanzamt ein entsprechender Anteil als Einnahmen zum Gewinn hinzugerechnet. Allerdings wurde diese 1% Regelung bei Lastkraftwagen und Zugmaschinen bisher noch nicht durch die Finanzbehörden angewendet.
In disem Zusammenhang hat das Finanzgericht in Schleswig-Holstein nunmehr eine (eigene) Entscheidung getroffen, indem es für die Privatnutzung eines LKW Einnahmen anrechnete. So stellte der Richter des o. g. Gerichtes in seinem Urteil dar, dass bei der privaten Nutzung eines Lastkraftwagen die 1%-Regelung zur Anwendung kommt.

Urteil vom 1.12.2006 (AZ. 1 K 81/04)

Ob diese Rechtsprechung in Ihrer Anwendung Bestand hat, bleibt abzuwarten.
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