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Neue Regelbetraege zur Duesseldorfer Tabelle ab dem 01.07.07

 
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Zum 01. Juli 2007 werden turnusgemäß die unterhaltsrechtlichen Regelbeträge für den Kindesunterhalt angepasst. Diese Beträge dienen als Grundlage unterhaltsrechtlicher Tabellenwerke der gerichtlichen Praxis. Dieses trifft insbesondere für die „Düsseldorfer Tabelle“ zu.

Hier nun die neuen Einstufungen:

1. Altersstufe
(bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres)

Westdeutschland
202 €
Ostdeutschland
186 €

2. Altersstufe
(vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)

Westdeutschland
245 €
Ostdeutschland
226 €

3. Altersstufe
(ab dem 13. Lebensjahr)

Westdeutschland
288 €
Ostdeutschland
267 €

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