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Neues DBA mit Kirgisistan
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Es gelten fast die gleichen Regelungen wie beim neuen DBA mit Weißrussland.
Diese Neuauflage des DBA kommt jedoch frühestens ab dem 01.01.2007 nach ihrem "in Kraft treten" zur Anwendung.
Die Quellensteuersätze bei Kapitalerträgen aus Dividenden, Zinsen und Lizensgebühren sind demnach in den Artikeln 10 bis 12 des DBA mit Kirgisistan geregelt.
Dividenen
Bei Schachtelbeteiligungen beträgt der Quellensteuerhöchstsatz 5% wobei eine Mindestbeteiligung von 250% die Voraussetzung bildet. In allen anderen Fällen ist ein Reststeuersatz von 15% vorgesehen.
Zinsen
Bei Zinseinkünften ist ein unveränderter Quellensteuerhöchstsatz von 5% vorgesehen. |
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