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Reform der Rechtsberatung in Sicht

 
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Am 22. August hat die Bundesregierung einen Beschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts gefasst.

Gemäß diesem Entwurf soll das Rechtsberatungsgesetz aufgehoben werden und durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ersetzt werden.
Aller Voraussicht nach wird das neue Gesetz etwa Mitte 2007 in Kraft treten. Nach dem Entwurf sollen bald nicht nur Anwälte sondern auch weitere Berufsgruppen sowie Vereine Rechtsberatungen anbieten dürfen.
Ferner wird eine unentgeltliche Beratung im Familien- und Freundeskreis möglich sein. Ein Öffnung des "Rechtsberatungsmarktes" ist somit absehbar.
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