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Regelungen bei Steuerhinterziehung werden schaerfer

 
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Im Bereich der Steuerstraftaten ist der Staat bestrebt immer bessere Mittel für deren Aufdeckung einzusetzen. So werden auch die Regelungen bei Steuerhinterziehung künftig verschärft.

Schon in naher Zukunft wird bei einer Selbstanzeige im Hinblick auf eine begangene Steuerhinterziehung nur noch dann gewährt werden - wenn bei dieser Selbstanzeige alle unverjährten Steuerstraftaten vollumfänglich und korrekt nachgemeldet werden. Kleinste Abweichungen werden sind bei dieser Prozedur aber nicht weiter schädlich.

Als weitere wichtige Änderung wird der Zeitpunkt vorverlegt - bis zu welchem eine Selbstanzeige noch möglich ist - die dann zur Strafbefreiung führt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt reichte es aus, wenn bis zum Beginn der steuerlichen Prüfung beim Finanzamt eine entsprechende Selbstanzeige eingegangen war. Künftig muss die Selbstanzeige zu einer Steuerhinterziehung noch vor der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgen.

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