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Riester-Rente laut Bundesfinanzministerium homogen für EU
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Die Europäische Kommission beschloss am 4.7.2006, dass eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben wird. Als einer der Mängel wird hervorgehoben, dass die Riester-Rente nicht an Personen zur Auszahlung kommt, welche in Deutschland keinen Wohnsitz haben.
Aus der Sicht des Bundesfinanzministeriums liegt jedoch keinen Verstoß gegen EU-Recht vor. Gemäß § 1 Abs. 3 EStG können auch Personen ohne Wohnsitz in Deutschland einen Antrag stellen. Sie werden dann wie unbeschränkt steuerpflichtige Steuerzahler behandelt. Wird der Antrag aber nicht gestellt, gibt es allerdings keine Riester-Förderung.
Die Förderung ist nach der Ansicht des Bundesfinanzministeriums lediglich eine Vorauszahlung auf die wegen des Sonderausgabenabzugs der Riester-Beiträge zu erwartende Steuererstattung.
(siehe auch Pressemitteilung vom 4.7.2006 Nr. 84/2006) |
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