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Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei Gewerbebetrieb

 
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Die Einkommensteuer ermäßigt sich zusatzlich zum Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe durch die entsprechende Anrechnung der Gewerbesteuer.
Diese zuvor genannte Ermäßigung kommt für Personen in Betracht welche wie folgt als

Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft

Einkünfte erzielen, welche dann der Gewerbesteuer unterworfen sind.

Zu dieser gesetzlichen Regelung hat das Bundesminiterium der Finanzen ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht. In diesem Schreiben werden Erläuterungen zum Anwendungsbereich sowie Beispiele zur Ermittlung des Ermäßigungshöchtsbetrags aufgeführt. Ferner gibt es Informationen zu den Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften.

Download Schreiben zur Steuerermäßigung bei_Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 35 EStG
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