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Ueberweisungsklausel, Remittance-Base-Klausel

 
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Ueberweisungsklausel bzw. Remittance-Base-Klausel zum DBA Großbritannien/Nordirland bzw. DBA Irland

Betrachtet man das Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien/Nordirland einmal etwas näher und liest sich in Artikel 24 dieser Vorschriften ein - kann man zu dem Schluss kommen - dass für eine Steuervergünstigung (sprich: den angestrebten Erstattungsanspruch) bei entsprechend hier näher definierten Sachverhalten ein Nachweis zu erbringen ist - dass die Einkünfte oder Gewinne in das Vereinigte Königreich o. Nordirland überwiesen oder aber dort bezogen worden sind.

Das Bundeszentralamt für Steuern stellt dazu auf seiner Website ein recht informatives Merkblatt zur Verfügung, welches sich eingehend mit der Remittance-Base-Klausel im Hinblick auf die Überweisung der Einkünfte/Gewinne nach Großbritannien/Nordirland bzw. Irland befasst. Hier geht es zum entsprechenden Informationsangebot des BZSt

Als wesentliche Punkte für die Anwendung der Remittance-Base-Klausel (Ueberweisungsklausel) ergibt sich demnach u. a. folgendes:

In welchem Umfang unterliegt der Antragsteller im Vereinigten Königreich Großbritannien oder Nordirland der Besteuerung.

Diese Überweisungs-Regelung kommt hauptsächlich dann zu Anwendung, wenn sich die Besteuerung des Antragstellers in Großbritannien/Nordirland nur auf Einkünfte / Gewinne erstreckt, welche dorthin überwiesen oder dort bezogen worden sind.

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