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Umsatzsteuervormeldung termingerecht abgeben
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Gerade bei kleineren Betrieben gerät die Umsatzsteuervormeldung terminlich manchmal in Hintertreffen. Diesbezüglich sollten diese wichtigen Termine zur Abgabe der Voranmeldung vermerkt werden.
So muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung bis spätestens am 10. Tag - nachdem der Voranmeldungszeitraum abgelaufen ist - an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Wird diese Anmeldung nicht termingerecht abgegeben kann die Finanzbehörde Säumniszuschläge erheben - was in der Praxis auch umgesetzt wird.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums dem Finanzamt vorliegen. § 240 der Abgabenordnung (AO) trifft dazu gesetzliche Regelungen. Aus Absatz 3 der Rechtsvorschrift ist zu entnehmen, dass bei einer Säumnis bis zu drei Tagen kein Säumniszuschlag erhoben wird. Es gibt jedoch Ausnahmen die sich aus § 224 Absatz 2 Nr. 1 AO ableiten lassen.
Es sollte jedoch Interesse daran bestehen den Finanzbehörden gegenüber ein positives Firmenprofil zu übermitteln. Ein sich wiederholender Verzug der steuerlichen Zahlungsverpflichtungen tritt dem aber eher entgegen. |
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