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Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GmbH
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Wenn eine Personengesellschaft in eine GmbH umgewandelt wird ist die steuerliche Betrachtung so, daß das Betriebsvermögen der Personengesellschaft der Kapitalgesellschaft zugerechnet wird. Die Kapitalgesellschaft hat anschließend die Wahl das von der Personengesellschaft übernommene Betriebsvermögen mit dem Buchwert, dem Teilwert oder einem Zwischenwert anzusetzen.
Dieses Vorgehen wurde durch den BFH mit seinem Urteil vom 19.10.2005 entschieden.
Urteil vom 19. Oktober 2005 I R 38/04
Vorinstanz: FG München vom 23. März 2004 7 K 4036/01 (EFG 2004, 1334)
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