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Verfassungswidriges Erbschaftsteuerrecht

 
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Das BVerfG hat am 31.01.2007 über die Verfassungswidrigkeit wichtiger Teile des Erbschaftsteuerrechts entschieden. Demnach liegt ein Verstoß durch die Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Grundbesitz, Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften auf der einen Seite und die Bewertung von Geld-, Kapitalvermögen sowie dem übrigen Vermögen auf der anderen Seite gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor
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