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Vertragsverhaeltnisse und steuerrechtliche Anerkennung

 
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Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen auch davon anhängig, dass diese Verträge in Bezug auf das Bürgerrecht wirksam vereinbart worden sind.
Die Gestaltung dieser o. g. Verträge muss somit die Merkmale beinhalten, welche auch zwischen Fremden Parteien üblich sind. Die Durchführung dieser Vereinbarungen ist analog dazu zu sehen.
Demnach sind gerade bei dieser Form von Verträgen hohe Anforderungen an die Beweiskraft des Abschlusses zu stellen. Gerade in Bezug auf die steuerrechtliche Anerkennung dieser Vertragsverhältnisse besitzt der Nachweis der Ernsthaftigkeit ein sehr hohes Gewicht.

s. auch BFH Urteil vom 22.2.2007 (IX R 45/06)
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