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Vorgaben sind strenger bei der Werbung für Lebensmittel
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Seit dem 01.01.2007 müssen Produkte aus der Lebensmittelindustrie bestimmte Profile in Bezug auf ihren Nährwert aufweisen. Diese Regelung ist in der gesamten EU für Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben auf Verpackungen worin Lebensmittel enthalten sind anzuwenden.
Entsprechende Produkte dürden aus diesem Grund ausschließlich mit wirksamen Aufdrucken zur Werbung wie zum Beispiel "fettarm", "hoher Ballaststoffgehalt" oder "reich an Proteinen" bedruckt werden. Das entsprechende Lebensmittel muss dazu ein bestimmtes Nährwertprofil aufweisen. Nahrungsmittel mit einem zu hohen Zucker-, Salz- oder Fettgehalt dürfen nicht mehr mit Werbung die auf eine gesundheitsfördernden Wirkung abziehlt versehen werden. Allerdings wird es noch ca. zwei Jahre dauern bis die genannten Nährwertprofile für einzelne Produkte oder auch Produktgruppen vorliegen. |
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