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Vorsitzender Richter beim BFH geht in den Ruhestand


 
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Ende Mai 2007 tritt der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Peter Fischer in den Ruhestand.

Peter Fischer begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken, Berlin und Bonn und der Promotion in Bonn im Jahr 1970 im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. 1975 wurde er Richter am Finanzgericht Düsseldorf. Im Jahre 1986 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht Köln und im Februar 1987 zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt.

Im obersten Gerichtshof für Steuer- und Zollsachen wies das Präsidium Peter Fischer dem zunächst noch mit Streitfällen zur Umsatzsteuer, ab 1991 dann im Wesentlichen mit der Ertragsbesteuerung von Einzelgewerbetreibenden, der Rentenbesteuerung sowie weiteren ertragsteuerrechtlichen Fragen befassten X. Senat zu, dem er heute noch - seit Januar 2001 als Vorsitzender - angehört. Er war 13 Jahre lang Mitglied des Großen Senats des BFH.

Über zehn Jahre lang hat er Aufgaben in Angelegenheiten der Rechtsprechungsdokumentation wahrgenommen und hier insbesondere die Interessen der obersten Gerichtshöfe des Bundes im Beirat der juris-GmbH vertreten.

Peter Fischer ist langjähriger Mitautor in Standardkommentaren zur Abgabenordnung, zum Einkommensteuergesetz und zum Grunderwerbsteuergesetz. In der steuerlichen Fachwelt ist er zudem durch eine Vielzahl grundlegender Beiträge zu den steuerrechtlichen Themen vor allem mit Bezug zum Verfassungs- und Europarecht sowie zur Methodenlehre bekannt.

Seit dem Wintersemester 1995/96 unterrichtet Peter Fischer als Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der Universität Bielefeld. Dort wurde er zu Beginn des Wintersemesters 2000 zum Honorarprofessor ernannt.

Quelle: Pressemitteilung des BFH vom 30.05.2007
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