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Vorsteuerabzug - Besonderheiten beim Verkauf von Firmenwagen

 
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Der Firmenwagen stellt für die Finanzbehörden immer wieder ein Objekt dar, für welches der Unternehmer Nachweise zur betrieblichen Nutzung erbringen muss. Aber auch in Bezug auf den Verkauf eines Firmenwagens gibt es zum Ausweis der Umsatzsteuer in der betrieblichen Rechnung wichtiges zu beachten.

Wer seinen Firmenwagen zuvor aus privater Hand ohne Vorsteuerabzug erworben hat dem sollten folgende Regelungen geläufig sein:

Wird das Firmenfahrzeug verkauft, muss in der entsprechenden Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen sein. Die Vorgabe entfällt jedoch wenn das Fahrzeug in das private Vermögen des Unternehmers aufgenommen wird. In diesem Fall entsteht keine Umsatzsteuer.

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