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Vorteil beim Kindergeld durch Unternehmenssteuerreform


 
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Wer sich mit der Unternehmenssteuerreform befasst und die Details dabei genau beachtet, kann aus einigen Bereichen sichtbare Vorteile ableiten.

So ist durch das Inkrafttreten der Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009 ersichtlich, dass die Einkünfte volljähriger Kinder in Bezug auf die Überprüfung des Kindergeldanspruchs in anderer Form ermittelt werden.

So wird durch die geplante Abgeltungssteuer nicht nur der bisherige Sparer-Freibetrag von 750 EUR bzw. 1.500 EUR für ledige und verheiratete Personen in einen s. g. einen Sparerpauschbetrag von 801 EUR bzw. 1.602 EUR umgewandelt. Diese neue Regelung hat auch eine Wirkung bei der Berechnung der negativ wirkenden Höchstgrenze in Bezug auf das Kindergeld bei volljährigen Kindern.
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