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Wer heimlich raucht riskiert Lebensversicherungsschutz
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Wenn ein Versicherungsnehmer einen Vertrag über eine Lebensversicherung abschließt und dabei Angaben zum möglichen Zigarettenkonsum machen muss, sollte dieser bei wahrheitsgemäßen Angaben bleiben.
Wird eine Lebensversicherung zu einem Nichtrauchertarif abgeschlossen und stimmen die Angaben zum Rauchverhalten nicht mit der tatsächlichen Lebensweise überein, dann kann der Versicherungsschutz unwirksam werden.
Das Gericht in Coburg stützte diese Maßnahme mit seinem Urteil unter LG Coburg, Urteil v. 18. Oktober 2006, 11 O 220/06 |
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