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Das Halbeinkünfte Verfahren bei Dividenen

Nach dem Halbeinkünfte Verfahren, welches seit 2002 seine Gültigkeit hat, werden Dividenden die aus Geschäften mit Aktien resultieren nur zur Hälfte besteuert. Diese Regelung gilt für Spekulationsgewinne gleichermaßen. Wer solche Einkünfte bezieht kann allerdings die damit verbundenen Werbungskosten ebenfalls nur zur Hälfte absetzen. Ebenfalls sind Zinsen aus Krediten für Einkäufe von Aktien betroffen. Die genannten Zinsen werden zu 50% in der Steuererklärung akzeptiert. Für "normale" Zinseinkünfte hat das Halbeinkünfteverfahren keine Gültigkeit.

Durch die eingeführte Besteuerung der Halbeinkünfte ist das Anrechnungsverfahren für Inhaber von Aktien abgeschafft worden.
Für die Investoren ist es deshalb nicht mehr möglich Körperschaftsteuerauf ihre Einkommensteuerschuld anzurechnen.

Beispiel:
Eine Aktiengesellschaft (AG) liefert eine Dividende die mit 1.000 Euro besteuert wird. Durch die AG werden 25 Prozent Körperschaftsteuer abgeführt. Steuerlich beim Aktionär erfasst werden dabei 375 Euro in Bezug auf den Ausschüttungsbetrag in Höhe von 750 Euro.
Für erweiterte Informationen zum Thema Aktien empfehlen wir Ihnen die rechts aufgeführte Literatur mit dem Titel "Börsenerfolg leicht gemacht - Aktien".

Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um keine steuerliche Beratung. Für die Inhalte wird von den jeweiligen Autoren keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Wenn Sie fachliche Auskünfte zu den hier veröffentlichten Themen und Infos wünschen empfehlen wir Ihnen sich an einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.


 

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