|
Das Halbeinkünfte Verfahren bei Dividenen
Nach dem Halbeinkünfte Verfahren, welches seit 2002 seine Gültigkeit hat, werden Dividenden die aus Geschäften mit
Aktien resultieren nur zur Hälfte besteuert. Diese Regelung gilt für Spekulationsgewinne gleichermaßen.
Wer solche Einkünfte bezieht kann allerdings die damit verbundenen Werbungskosten ebenfalls nur zur Hälfte absetzen.
Ebenfalls sind Zinsen aus Krediten für Einkäufe von Aktien betroffen. Die genannten Zinsen werden zu 50% in der
Steuererklärung akzeptiert. Für "normale" Zinseinkünfte hat das Halbeinkünfteverfahren keine Gültigkeit.
Durch die eingeführte Besteuerung der Halbeinkünfte ist das Anrechnungsverfahren für Inhaber von Aktien abgeschafft worden.
Für die Investoren ist es deshalb nicht mehr möglich Körperschaftsteuerauf ihre Einkommensteuerschuld anzurechnen.
Beispiel:
Eine Aktiengesellschaft (AG) liefert eine Dividende die mit 1.000 Euro besteuert wird.
Durch die AG werden 25 Prozent Körperschaftsteuer abgeführt.
Steuerlich beim Aktionär erfasst werden dabei 375 Euro in Bezug auf den Ausschüttungsbetrag in Höhe von 750 Euro.
|
Für erweiterte Informationen zum
Thema Aktien
empfehlen wir Ihnen die rechts
aufgeführte Literatur mit dem Titel "Börsenerfolg leicht gemacht - Aktien". |
|
Bei den hier bereitgestellten
Informationen handelt es sich um keine steuerliche Beratung. Für die
Inhalte wird von den jeweiligen Autoren keine Gewähr auf Richtigkeit und
Vollständigkeit übernommen. Wenn Sie fachliche Auskünfte zu den hier
veröffentlichten Themen und Infos wünschen empfehlen wir Ihnen sich an
einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. |