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Kindergeld und die Voraussetzungen

Personen die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld. Wer im Ausland seinen Wohnsitz hat, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, bekommt diese Zuwendung ebenfalls. Auch Ausländer können in der BRD Kindergeld beziehen, wenn sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu bestimmten Zwecken besitzen.

Ausnahmen

Die Ausnahme bilden u. a. Saisonarbeiter, Werkvertragsarbeitnehmer sowie Arbeitnehmer die von Ihrem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt worden sind. Dieser Personenkreis erhält hier kein Kindergeld.

Für den Fall das ein Elternteil Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz hat und der andere Partner nach dem Bundeskindergeldgesetz geht der Anspruch aus dem Einkommensteuergesetz vor.

Für wen wird gezahlt?

Diese Sozialleistung wird für alle Kinder gezahlt, unabhängig davon welche Staatsangehörigkeit sie besitzen. Sie müssen lediglich in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier bei uns gewöhnlich aufhalten. Die gleiche Regelung trifft zu, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes leben.

Wie lange wird gezahlt?

Auch für Kinder über 18 Jahre kann man bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten. Diese Gruppe der Kinder muss sich dann in einer zielgerichteten Berufsausbildung befinden. Auch in der Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung kann bis zu 4 Jahre Kindergeld bezogen werden. Sind die Kinder über 25 Jahre alt und befinden sich in einem Studium usw. kann diese Leistung nur noch unter ganz bestimmten Vorraussetzungen bezogen werden.

Höhe des Kindergeldes

Die Höhe des Kindergelds beträgt für die ersten drei Kinder 154 Euro pro Monat und beträgt ab dem vierten Kind 179 Euro monatlich. Die Rangfolge der einzelnen Kinder richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Sobald die Anspruchvorrausetzungen vorliegen, wird Kindergeld gezahlt. Dieser Anspruch verjährt vier Jahre nach dessen Entstehung. Grundsätzlich endet die Kindergeldzahlung nach der Vollendung des 18. Lebensjahres.

Mehr Infos zur Berechnung von Kindergeld

Der Antrag

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt werden. Eine mündliche Erklärung z. B. mit einem Telefonanruf reicht nicht aus. Auch Bevollmächtigte wie Steuerberater und Rechtsanwälte können diesen Antrag stellen. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist die Familienkasse, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt. Somit sollten die Vordrucke der jeweiligen Familienkasse für die Antragstellung verwendet werden. Auch online erhält man die Formulare unter www.familienkasse.de.

Weitere Infos zum Kindergeld

Die finanzielle Leistung des Kindergeldes wird zur s. g. Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens mit einem Betrag der in Höhe des Existenzminimums eines Kindes liegt gezahlt. Der Begriff des Existenzminimums schließt auch den Bedarf für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung eines Kindes mit ein. Wenn die Zahlung des Kindergeldes darüber hinaus geht, dient diese Leistung der Förderung der Familien. So wird in einem laufenden Kalenderjahr zunächst das Kindergeld in Form einer Steuervergütung gezahlt. Beim Anzug der Lohnsteuer werden die steuerlichen Freibeträge für Kinder grundsätzlich nicht berücksichtigt. Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt nachträglich, ob durch den Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes die Steuer- freistellung des Existenzminimums des Kindes auch tatsächlich erreicht worden ist. Wenn dieser Fall nicht eintritt, werden die steuerlichen Freibeträge abgezogen sowie das zustehende Kindergeld mit der jeweiligen Steuerschuld des Kindergeldberechtigten zur Verrechnung herangezogen. Diese Regelung wird auch dann angewendet, wenn es zur keiner Beantragung von Kindergeld gekommen ist.

Für erweiterte Informationen zum Thema Zinsabschlag empfehlen wir Ihnen die rechts aufgeführte Literatur mit dem Titel "Mein Anspruch auf Sozialleistung.

Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um keine steuerliche Beratung. Für die Inhalte wird von den jeweiligen Autoren keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Wenn Sie fachliche Auskünfte zu den hier veröffentlichten Themen und Infos wünschen empfehlen wir Ihnen sich an einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.


 

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