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Kindergeld und die Voraussetzungen
Personen die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, erhalten nach dem Einkommensteuergesetz
Kindergeld. Wer im Ausland seinen Wohnsitz hat, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist,
bekommt diese Zuwendung ebenfalls. Auch Ausländer können in der BRD Kindergeld beziehen, wenn sie eine gültige
Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu bestimmten Zwecken besitzen.
Ausnahmen
Die Ausnahme bilden u. a. Saisonarbeiter, Werkvertragsarbeitnehmer sowie Arbeitnehmer die von Ihrem im Ausland ansässigen
Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt worden sind. Dieser Personenkreis erhält hier kein
Kindergeld.
Für den Fall das ein Elternteil Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz hat und der andere Partner nach dem
Bundeskindergeldgesetz geht der Anspruch aus dem Einkommensteuergesetz vor.
Für wen wird gezahlt?
Diese Sozialleistung wird für alle Kinder gezahlt, unabhängig davon welche Staatsangehörigkeit sie besitzen. Sie müssen lediglich
in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier bei uns gewöhnlich aufhalten. Die gleiche Regelung trifft zu, wenn die
Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes leben.
Wie lange wird gezahlt?
Auch für Kinder über 18 Jahre kann man bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten. Diese Gruppe der Kinder muss sich dann in einer
zielgerichteten Berufsausbildung befinden. Auch in der Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung kann bis
zu 4 Jahre Kindergeld bezogen werden. Sind die Kinder über 25 Jahre alt und befinden sich in einem Studium usw. kann diese
Leistung nur noch unter ganz bestimmten Vorraussetzungen bezogen werden.
Höhe des Kindergeldes
Die Höhe des Kindergelds beträgt für die ersten drei Kinder 154 Euro pro Monat und beträgt ab dem vierten Kind 179 Euro monatlich.
Die Rangfolge der einzelnen Kinder richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Sobald die Anspruchvorrausetzungen vorliegen,
wird Kindergeld gezahlt. Dieser Anspruch verjährt vier Jahre nach dessen Entstehung. Grundsätzlich endet die Kindergeldzahlung nach der
Vollendung des 18. Lebensjahres.
Mehr
Infos zur Berechnung von Kindergeld
Der Antrag
Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt werden. Eine mündliche Erklärung z. B. mit einem Telefonanruf reicht nicht aus.
Auch Bevollmächtigte wie Steuerberater und Rechtsanwälte können diesen Antrag stellen. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge
ist die Familienkasse, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt. Somit sollten die Vordrucke der jeweiligen Familienkasse für die
Antragstellung verwendet werden.
Auch online erhält man die Formulare unter www.familienkasse.de.
Weitere Infos zum Kindergeld
Die finanzielle Leistung des Kindergeldes wird zur s.
g. Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens mit einem Betrag der in
Höhe des Existenzminimums eines Kindes liegt gezahlt. Der Begriff des
Existenzminimums schließt auch den Bedarf für die Betreuung und
Erziehung oder Ausbildung eines Kindes mit ein. Wenn die Zahlung des
Kindergeldes darüber hinaus geht, dient diese Leistung der Förderung der
Familien. So wird in einem laufenden Kalenderjahr zunächst das
Kindergeld in Form einer Steuervergütung gezahlt. Beim Anzug der
Lohnsteuer werden die steuerlichen Freibeträge für Kinder grundsätzlich
nicht berücksichtigt. Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das
Finanzamt nachträglich, ob durch den Anspruch auf Zahlung des
Kindergeldes die Steuer- freistellung des Existenzminimums des Kindes
auch tatsächlich erreicht worden ist. Wenn dieser Fall nicht eintritt,
werden die steuerlichen Freibeträge abgezogen sowie das zustehende
Kindergeld mit der jeweiligen Steuerschuld des Kindergeldberechtigten
zur Verrechnung herangezogen. Diese Regelung wird auch dann angewendet,
wenn es zur keiner Beantragung von Kindergeld gekommen ist.
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Für erweiterte Informationen zum
Thema Zinsabschlag
empfehlen wir Ihnen die rechts
aufgeführte Literatur mit dem Titel "Mein Anspruch auf Sozialleistung. |
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Bei den hier bereitgestellten
Informationen handelt es sich um keine steuerliche Beratung. Für die
Inhalte wird von den jeweiligen Autoren keine Gewähr auf Richtigkeit und
Vollständigkeit übernommen. Wenn Sie fachliche Auskünfte zu den hier
veröffentlichten Themen und Infos wünschen empfehlen wir Ihnen sich an
einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. |