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LLC kein Steuersubjekt in den USA

Die Gesellschaftsform LLC = Limited Liability Company enthält sowohl Elemente einer Personen- als auch einer Kapitalgesellschaft. Diese Eigenschaft bezeichtnet man auch als hybride Gesellschaftsform. Diese Form der Gesellschaft wird im Allgemeinen in den USA gewählt, um dort die Option zur Besteuerung als Personengesellschaft wahrnehmen zu können.

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Wenn als Personengesellschaft qualifiziert, dann ist die LLC selbst nicht als Steuersubjekt in den USA angesehen. Das Merkmal der Ansässigkeit wird in Ihrer Person gemäß Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 des Doppelbesteuererungsabkommens (DBA) mit den USA somit nicht erfüllt.
  • US-Kapitalgesellschaften sind in den USA als Steuersubjekte zu qualifizieren. Es muss aber die Voraussetzung der unmittelbaren Beteiligung im Sinne des Schachtelprivilegs nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe A DBA-USA erfüllt sein.
  • Die "Unmittelbarkeit" ist nach deutschem Seuerrecht nur in der Person der Antragstellerin erfüllt.

Für erweiterte Informationen zum Thema Rechtsauskunft  empfehlen wir Ihnen die rechts aufgeführte Literatur mit dem Titel "Betriebspensionen im Internationalen Steuerrecht am Beispiel US-amerikanischer Versorgungszusagen (Broschiert) ".

Bei den hier bereitgestellten Informationen handelt es sich um keine steuerliche Beratung. Für die Inhalte wird von den jeweiligen Autoren keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Wenn Sie fachliche Auskünfte zu den hier veröffentlichten Themen und Infos wünschen empfehlen wir Ihnen sich an einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.


 

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