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Die Schachtelbeteiligung
Unter der Definition Schachtelbeteiligung versteht man das Beteiligungsverhältnis einer Kapitalgesellschaft am Stammkapital
einer weiteren Kapitalgesellschaft. Steuerrechtlich (Schachtelprivileg) muß eine bestimmter Prozentsatz (in der Regel 25%) der Mindestbeteiligung gegeben sein.
Ausländische Kapitalgesellschaften möchten aufgrund Ihrer Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft bei
Einkünften aus Kapitalvermögen eine daraus resultierende mögliche Doppelbesteuerung vermeiden.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen stehen dazu die jeweiligen Freistellung- oder Erstattungsverfahren beim
Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung.
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Für erweiterte Informationen zum
Thema Schachtelbeteiligung
empfehlen wir Ihnen die rechts
aufgeführte Literatur mit dem Titel "Recht der Kapitalgesellschaften". |
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Bei den hier bereitgestellten
Informationen handelt es sich um keine steuerliche Beratung. Für die
Inhalte wird von den jeweiligen Autoren keine Gewähr auf Richtigkeit und
Vollständigkeit übernommen. Wenn Sie fachliche Auskünfte zu den hier
veröffentlichten Themen und Infos wünschen empfehlen wir Ihnen sich an
einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. |
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Autor M. E. Müller
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