|
Die verschiedenen Steuerarten
Aus Gründen der verwaltungstechnischen Optimierung werden Steuern nach
verschiedenen Steuerarten unterteilt. Es wird zwischen direkten und
indirekte Steuern unterschieden. SO sind bei direkten Steuern der
Steuerschuldner und der Steuerträger gleich. Dagegen wird bei indirekten
Steuern das Steueraufkommen von Steuerschuldner an den Steuerträger
weiter gegeben.
Ferner ergeben sich nach dem Steuergegenstand folgende Steuergruppen:
1. Aufwandsteuern (z. B. die Hundesteuer)2. Verbrauchsteuern (z. B.
die Biersteuer)
3. Umweltsteuern (z. B. die Mineralölsteuer)
Aus Sicht der Verwaltung dient das s. g. Steuererhebungsverfahren zur
Umsetzung der entsprechenden Besteuerung. Steuern werden grundsätzlich
durch einen Steuerbescheid festgesetzt.
|
Für erweiterte Informationen zum
Thema Steuerarten
empfehlen wir Ihnen die rechts
aufgeführte Literatur mit dem Titel "Steuerrecht, Bd.1,
Grundlagen, Grundbegriffe, Steuerarten, Interkantonales und
Internationales Steuerrecht". |
|
Bei den hier bereitgestellten
Informationen handelt es sich um keine steuerliche Beratung. Für die
Inhalte wird von den jeweiligen Autoren keine Gewähr auf Richtigkeit und
Vollständigkeit übernommen. Wenn Sie fachliche Auskünfte zu den hier
veröffentlichten Themen und Infos wünschen empfehlen wir Ihnen sich an
einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. |