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Steuerliche Auslandsbeziehungen und Informationen
Informationen zu steuerlichen Auslandsbeziehungen wurden und werden durch den Bund sowie die Landesfinanzbehörden gesammelt und ausgewertet.
Vor ein paar Jahren noch wurden diese Daten durch das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen archiviert und teilweise
ausgewertet. Ein Teil dieser Aufgaben wurde ebenfalls durch die Landesfinanzbehörden wahrgenommen.
Um diese Datensammlungen zeitlich und sachlich besser verarbeiten zu können wurde durch eine Änderung im Finanzverwaltungsgesetz zum 01. Januar 1972
in der Bundesfinanzverwaltung einer Bundesoberbehörde die o. g. Aufgaben übertragen.
§ 5 Absatz 1 Nr. 6 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) regelt dabei die die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche
Auslandsbeziehungen nach Anweisung des Bundesministeriums der Finanzen.
Ferner kann ein im Inland zuständiges Finanzamt mit den zuvor genannten Aufgaben betraut werden (§ 5 Absatz 1 Nr. 7 FVG).
Seit dem 01. Januar 2006 werden die Informationen und Erkenntnisse zu steuerlichen Auslandsbeziehungen in der Hauptsache durch das Bundeszentralamt
für Steuern über eine moderne Datenverarbeitung behandelt.
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Für erweiterte Informationen zum
Thema Auslandsbeziehungen
empfehlen wir Ihnen die rechts
aufgeführte Literatur mit dem Titel "Besteuerung von Auslandsbeziehungen. |
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Bei den hier bereitgestellten
Informationen handelt es sich um keine steuerliche Beratung. Für die
Inhalte wird von den jeweiligen Autoren keine Gewähr auf Richtigkeit und
Vollständigkeit übernommen. Wenn Sie fachliche Auskünfte zu den hier
veröffentlichten Themen und Infos wünschen empfehlen wir Ihnen sich an
einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. |